Neue AGB für die SAC-Hütten per 1. Nov 2020

Neue AGB für die SAC-Hütten per 1. Nov 2020

Die Abgeordneten der SAC-Sektionen haben den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten zugestimmt. Diese enthalten einige Änderungen, die für alle 153 SAC-Hütten gelten und am 1. November 2020 in Kraft treten.

Die AGB wurden 2012 für alle SAC-Hütten verbindlich eingeführt. Seither haben sich sowohl das Gästeverhalten (Stichwort: kurzfristige Entscheide) wie auch die Gegebenheiten in den Hütten (Stichwort: Online-Hüttenreservations-System, OHRS) verändert. Die revidierten AGB tragen diesen Veränderungen Rechnung. Nachfolgend ein paar Erläuterungen zu den wichtigsten Neuerungen.

Annullationsbedingungen
Mit der Verlängerung der Annullations- resp. Mutationsfrist auf neu 2 Tage vor der Anreise bis spätestens um 18 Uhr, unabhängig von der Gruppengrösse, und der Möglichkeit, eine No-show-Gebühr zu erheben, erhoffen wir uns eine Verbesserung der Reservations-Disziplin auf Gästeseite. Die Hüttenteams erhalten dafür mehr Planungssicherheit bzw. können annullierte Schlafplätze eher nochmals belegen.

No-show-Gebühr
Klarer geregelt in den AGB sind die Gründe, wann die No-show-Gebühr entfällt, nämlich nur dann, wenn klar definierte Wetterereignisse einen Besuch verunmöglichen. Wer aus Krankheitsgründen, wegen Unfall oder Todesfall in der Familie die Reservation nicht vor Ablauf der Frist annulliert, muss die No-show-Gebühr über seine/ihre private Annullationskostenversicherung abdecken. Somit tragen also nicht mehr die Hüttenteams dieses Risiko.
Alle Bestimmungen betreffend Annullation und No-show-Gebühr gelten im Übrigen auch bei vorzeitiger Abreise.

Rücktritt durch das HüttenteamIn klar definierten Fällen kann auch die Hüttenwartin oder der Hüttenwart vom Vertrag zurücktreten.

Hier können die neuen AGBs studiert werden : agb_sac_huetten_2020
Hier sind die AGBS, welche bis zum 31.10.2020 gültig sind: agb_sac_huetten_2012