Auszug auf der Information des SAC-ZV vom 17.4.2020
Der Bundesrat hat an seiner Pressekonferenz vom 16. April 2020 informiert, dass er ab dem 27. April die bisherigen Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus schrittweise lockert. Was bedeutet das für die SAC-Sektionen und alle Berggängerinnen und Berggänger?
Weiterhin verboten sind Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen. Auch öffentliche und private Veranstaltungen sind untersagt. Dazu zählen Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten,. Am 27. Mai will der Bundesrat informieren, ob das Versammlungsverbot ab dem 8. Juni gelockert werden kann.
Der SAC-Zentralverband erarbeitet in den nächsten Wochen zusammen mit Sektionsvertretern und dem Verband Schweizer Hütten ein Schutzkonzept für den Betrieb der Berghütten und wird es bei den Behörden einreichen. Wir hoffen fest, dass ab dem 8. Juni die Wiedereröffnung der Restaurationsbetriebe, unter Berücksichtigung der Schutzmassnahmen, wieder möglich ist und die Sommersaison der SAC-Hütten starten kann.
Für die Sektion Am Albis gilt also:
Unser Tourenangebot ist weiterhin eingestellt.
Die Bächlital- und die Treschhütte sowie unser Clubhaus Eseltritt bleiben geschlossen.